Ist eine normale Nutzung von Bürocontainern überhaupt möglich?
Büro Container sind eine echte Alternative zu herkömmlichen Bürogebäuden! Neben der notwendigen Sicherheit lässt heutzutage auch die Ausstattung keine Wünsche mehr offen. Für Klimatisierung und optimale Energieversorgung ist genauso gesorgt wie für Heizung sowie Sanitär mit WC, Waschbecken bis hin zu Duschen. Besonders bei Bürogemeinschaften und Co-Working-Spaces erfreuen sich die mobilen Büros wachsender Beliebtheit.
Braucht man für einen Büro Container eine Baugenehmigung?
Container sind mobile Anlagen, die auf dem Grundstück des Bauherrn installiert werden. Jedoch werden sie nicht fest und dauerhaft mit dem Boden verbunden und bleiben stets einfach und schnell abbaubar. Dennoch muss vor der Errichtung eines Büro Containers ein Bauantrag bei der entsprechenden Behörde gestellt werden. Laut Landesbauordnungen der Bundesländer gelten Container als „bauliche Anlage“, besonders dann, wenn es sich um eine Zusammenführung mehrerer Wohncontainer handelt.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorgaben, die zum Erhalt einer Baugenehmigung erfüllt werden müssen. Im Allgemeinen sind das 6 Fakten:
- Statik des Containers
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis über Brandschutz
- Nachweis über Schallschutz
- Energieeffizienz
- Einhalt von Abstandsflächen
Werden die Container für eine sehr überschaubare, begrenzte Zeit genutzt, kann auf eine Baugenehmigung verzichtet werden. Ein Nutzungs- und Aufstellantrag ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Voraussetzungen, um Container als „Behelfsbauten“ einzustufen
- zeitlich sehr begrenzte Nutzungsdauer
- Notwendigkeit auf der Baustelle (Lagercontainer, WC etc.)
- Container für kulturelle Veranstaltung (Sanitärcontainer)
- Container auf Sportveranstaltungen