KI generiert

Jetzt auf Social Media teilen:

KI generiert

Winterterrasse, Zelt oder Eisstockbahn: Was sollten Gastronomen vorab mit den Behörden klären?

Die Idee steht: Die Restaurantterrasse soll auch im Winter genutzt werden. Vielleicht soll ein Zelt zusätzlichen Gastraum schaffen. Oder auf dem Biergarten, Hof beziehungsweise einer anderen Außenfläche ist eine Eisstockbahn als zusätzliches Winterangebot geplant.

Neben der wirtschaftlichen und betrieblichen Planung taucht dann schnell eine weitere Frage auf: Welche Genehmigungen brauche ich eigentlich?

Darauf gibt es leider keine für jeden Gastronomiebetrieb identische Antwort.

Ob und welche Genehmigungen erforderlich sind, kann unter anderem davon abhängen, wo sich die Fläche befindet, wem sie gehört, wie groß die geplante Lösung ist, wie lange sie stehen soll und wie sie genutzt wird.

Eine Winterterrasse auf dem eigenen Grundstück ist genehmigungsrechtlich anders zu betrachten als eine Gastronomiefläche, die teilweise auf öffentlichem Straßenraum liegt. Ein kleines temporäres Zelt kann anderen Anforderungen unterliegen als eine große Zeltanlage. Und eine Eisstockbahn mit regelmäßigen Gruppenveranstaltungen kann weitere Fragestellungen aufwerfen.

Deshalb empfiehlt es sich, die behördliche Seite nicht erst kurz vor dem Aufbau zu prüfen.

Dieser Beitrag gibt Ihnen eine erste Orientierung, welche Themen Sie vor einer Winterterrasse oder Eventlösung mit Ihrer Kommune beziehungsweise den zuständigen Behörden klären sollten.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Anforderungen können je nach Bundesland, Kommune und Einzelfall unterschiedlich sein. Maßgeblich sind die für Ihren Standort zuständigen Behörden und die jeweils geltenden Vorschriften.

1. Der erste Unterschied: eigene Fläche oder öffentlicher Raum?

Eine der ersten Fragen lautet: Wo soll Ihre Winterlösung stehen?

Gehört Terrasse, Biergarten, Hof oder Parkplatz vollständig zu Ihrem Grundstück, ist die Ausgangslage eine andere, als wenn für Ihre Außengastronomie öffentliche Flächen genutzt werden.

Eigene Restaurantterrasse oder eigener Parkplatz

Auch auf dem eigenen Grundstück bedeutet „privat“ nicht automatisch „genehmigungsfrei“.

Je nach Art und Umfang des Vorhabens können beispielsweise baurechtliche Anforderungen, Vorgaben zur Nutzung oder Anforderungen an einen temporären Aufbau relevant werden.

Gerade deshalb sollte nicht von der bisherigen Nutzung im Sommer automatisch darauf geschlossen werden, dass jede zusätzliche Winterkonstruktion ebenfalls ohne weitere Prüfung zulässig ist.

Außengastronomie auf Gehweg, Platz oder anderer öffentlicher Fläche

Wird öffentlicher Straßenraum über den üblichen Gemeingebrauch hinaus genutzt, ist in NRW grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Das Wirtschafts-Service-Portal NRW nennt beispielsweise Veranstaltungen und andere gewerbliche Nutzungen öffentlicher Verkehrsflächen als Sondernutzungen.

Besteht für Ihre Außengastronomie bereits eine solche Erlaubnis, sollte deshalb geprüft werden:

Deckt die vorhandene Erlaubnis auch die geplante Winternutzung und die vorgesehene Konstruktion ab? Das sollte nicht einfach vorausgesetzt werden.

2. Brauche ich für ein Zelt eine Baugenehmigung?

Das ist vermutlich eine der ersten Fragen, die Gastronomen meventa stellen werden.

Und hier sollten wir im Beitrag bewusst nicht pauschal mit Ja oder Nein antworten.

Bei temporären Zeltanlagen kann unter anderem relevant sein, ob die Konstruktion baurechtlich als sogenannter Fliegender Bau eingeordnet wird.

Was ist ein „Fliegender Bau“?

Die Bauordnung NRW bezeichnet Anlagen als Fliegende Bauten, wenn sie dafür geeignet und bestimmt sind, an unterschiedlichen Orten wiederholt aufgestellt und wieder zerlegt zu werden.

Das ist für temporäre Zeltlösungen von Bedeutung.

Grundsätzlich benötigen Fliegende Bauten in NRW vor ihrer erstmaligen Aufstellung und Inbetriebnahme eine Ausführungsgenehmigung. Die Bauordnung sieht jedoch Ausnahmen vor. Dazu gehören aktuell unter anderem erdgeschossige Zelte mit einer Grundfläche bis 75 m².

Wichtig ist die Formulierung: Diese 75-m²-Grenze bedeutet nicht pauschal: „Unter 75 m² ist immer alles genehmigungsfrei.“

Sie bezieht sich auf die dort geregelte Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten. Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen können im konkreten Fall trotzdem relevant sein.

Genau deshalb sollte die konkrete Situation vorab mit der zuständigen Bauaufsicht abgestimmt werden.

3. Was bedeutet Ausführungsgenehmigung bei größeren Zeltlösungen?

Bei größeren Fliegenden Bauten kann die sogenannte Ausführungsgenehmigung relevant werden.

Vereinfacht gesagt geht es dabei darum, dass eine wiederholt auf- und abbaubare Konstruktion technisch geprüft und für diese Art der Verwendung genehmigt wurde.

Für den Gastronomen ist deshalb bei der Auswahl eines professionellen Anbieters wichtig, frühzeitig zu klären:

  1. Welche Unterlagen existieren für die geplante Zeltanlage?
  2. Welche Nachweise können für die Behörden bereitgestellt werden?
  3. Ist am konkreten Standort eine Anzeige oder Abnahme erforderlich?
  4. Welche zusätzlichen Anforderungen ergeben sich aus der geplanten Nutzung?

In NRW gibt es für Fliegende Bauten zudem eigene technische Regelungen. Die entsprechende Richtlinie gilt grundsätzlich für Fliegende Bauten nach der Landesbauordnung; Zelte mit einer überbauten Fläche bis 75 m² sind von dieser Richtlinie ausgenommen.

Für die konkrete Planung sollte deshalb nicht nur die Quadratmeterzahl betrachtet werden, sondern Zeltart, Aufbau, Nutzung und Standort gemeinsam.

4. Muss eine bestehende Außengastronomie neu geprüft werden?

Ein häufiger Denkfehler könnte lauten: „Ich darf dort im Sommer Tische aufstellen – also darf ich dort im Winter auch ein Zelt aufstellen.“

So einfach sollte die Planung nicht erfolgen.

Die bestehende gastronomische Nutzung und die geplante bauliche beziehungsweise temporäre Veränderung sind nicht zwangsläufig dasselbe.

Auch eine Gaststättenerlaubnis kann an konkrete räumliche und betriebliche Voraussetzungen geknüpft sein. Das Wirtschafts-Service-Portal NRW weist beispielsweise darauf hin, dass die Gaststättenerlaubnis mit Raum, Betriebsart und Person verbunden ist. Bei Erlaubnisverfahren können unter anderem Lageplan, Grundriss, Schnittzeichnung sowie baurechtliche Unterlagen relevant sein.

Wer seine Gastronomie um einen zusätzlichen wettergeschützten Bereich erweitert, sollte deshalb bei der zuständigen Stelle klären, ob und welche Anpassungen oder Anzeigen erforderlich sind.

5. Was muss beim Brandschutz berücksichtigt werden?

Wo viele Menschen zusammenkommen, spielt auch der Brandschutz eine Rolle.

Welche Anforderungen konkret gelten, hängt wiederum von Größe, Bauart und Nutzung der jeweiligen Lösung ab.

Bei der Planung können beispielsweise Themen wie Flucht- und Rettungswege, Ausgänge, verwendete Materialien, Feuerlöscher, Bestuhlung sowie technische Einrichtungen relevant werden.

Besonders wichtig ist das bei größeren Zeltanlagen oder Veranstaltungen.

Die nordrhein-westfälische Richtlinie für Fliegende Bauten enthält für die von ihr erfassten Anlagen konkrete technische Anforderungen.

Für Gastronomen heißt das vor allem: Brandschutz sollte Bestandteil der Planung sein – nicht etwas, das erst bei einer möglichen Abnahme auffällt.

6. Heizung im Zelt: Was muss geprüft werden?

Für eine Winterterrasse ist Wärme ein zentraler Bestandteil des Gästeerlebnisses.

Eine Heizung ist aber nicht nur eine Komfortfrage.

Je nach eingesetzter Technik können Anforderungen an Aufstellung, Betrieb, Abstände, Brandschutz und gegebenenfalls Belüftung relevant sein.

Deshalb sollte bereits bei der Konzeption geklärt werden:

Welche Heizlösung soll eingesetzt werden? Wo wird die Technik positioniert? Wie wird Wärme in den Gästebereich gebracht? Welche Sicherheitsanforderungen gelten für die konkrete Kombination aus Zelt und Heizung?

Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum Zelt, Ausstattung und Betrieb als Gesamtlösung geplant werden sollten.

7. Was gilt für Fluchtwege und Zugänglichkeit?

Eine Winterterrasse ist zusätzlicher Gastraum. Damit kommen Gäste hinein – und sie müssen den Bereich im Bedarfsfall auch sicher verlassen können.

Je nach Größe und Nutzung können deshalb Anforderungen an Flucht- und Rettungswege eine Rolle spielen.

Auch die Position des Zeltes auf dem Grundstück sollte mitgedacht werden. Zugänge, vorhandene Gebäude, Verkehrsflächen und gegebenenfalls Rettungswege sollten nicht erst nach der Auswahl der Zeltgröße betrachtet werden.

Aus praktischer Sicht empfiehlt sich deshalb:

Erst die gesamte Fläche und Nutzung planen – dann die maximal mögliche Zahl an Tischen bestimmen.

Das passt auch zu unserer wirtschaftlichen Betrachtung der Winterterrasse: Die größte theoretisch mögliche Sitzplatzzahl ist nicht automatisch die beste Lösung für den Betrieb.

8. Was muss beim Thema Lärm und Nachbarschaft berücksichtigt werden?

Dieser Punkt wird insbesondere bei Abendbetrieb, Gruppen und Veranstaltungen relevant.

In NRW schützt das Landes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Für Außengastronomie gibt es eine besondere Regelung: Sie ist grundsätzlich zwischen 22 und 24 Uhr von diesem Verbot ausgenommen. Die Gemeinde kann den Beginn der Nachtruhe zum Schutz der Nachbarschaft unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auf 22 Uhr vorverlegen.

Das bedeutet wiederum nicht: „Außengastronomie darf immer bis Mitternacht beliebig laut sein.“

Die Lärmbelastung muss weiterhin beurteilt werden.

Besonders relevant: Musik, Lautsprecher oder Fernsehübertragungen gelten nach den NRW-Regelungen nicht als typische Geräusche der Außengastronomie und werden von der entsprechenden Privilegierung nicht automatisch erfasst.

Bei einer Winterterrasse mit Musik oder einem Eventkonzept sollte dieser Punkt deshalb frühzeitig berücksichtigt werden.

9. Und was ist bei einer Eisstockbahn anders?

Eine Eisstockbahn erweitert die Fragestellung. Hier entsteht nicht nur zusätzlicher gastronomischer Raum, sondern eine Aktivitäts- beziehungsweise Eventfläche.

Deshalb sollten neben Fläche und baulichen Anforderungen insbesondere Nutzung, Geräuschentwicklung, Betriebszeiten und mögliche Veranstaltungen betrachtet werden.

Regelmäßiges Gastro-Angebot oder einzelne Veranstaltung?

Für die behördliche Einordnung kann relevant sein, wie das Konzept tatsächlich betrieben wird.

Eine Eisstockbahn als dauerhaftes Winterangebot des Restaurants ist eine andere Nutzungssituation als ein einzelnes größeres öffentliches Event.

In NRW sind Veranstaltungen im öffentlichen Raum in vielen Fällen erlaubnispflichtig. Die zuständige Stelle ist regelmäßig das örtliche Ordnungs- oder Gewerbeamt. Bei der Prüfung spielen unter anderem Sicherheit, Verkehrsrecht sowie Lärm- und Umweltschutz eine Rolle.

Auf privaten Grundstücken besteht dagegen nicht für jede Veranstaltung automatisch eine Veranstaltungserlaubnispflicht. Auch dort können bei größeren oder lärmintensiven Veranstaltungen jedoch andere Anforderungen greifen.

10. Eisstockbahn und Lärmschutz: nicht erst an die Nachbarn denken, wenn Beschwerden kommen

Bei einer Eisstockbahn kommen möglicherweise andere Geräusche hinzu als beim normalen Restaurantbetrieb.

Spielbetrieb, Gruppen, Moderation, Musik und Veranstaltungen können die Geräuschsituation verändern.

Die NRW-Regelungen zu Freizeitlärm erfassen unter anderem bestimmte Freizeit- und Veranstaltungsanlagen und enthalten eigene Beurteilungsmaßstäbe. Bei Musik und Lautsprechern können beispielsweise technische Begrenzungen oder weitere Maßnahmen relevant werden.

Deshalb sollte bei einer Eisstockbahn insbesondere geprüft werden:

  1. Wie nah befindet sich Wohnbebauung?
  2. Wann soll gespielt werden?
  3. Ist Musik vorgesehen?
  4. Sind einzelne Events oder regelmäßiger Betrieb geplant?
  5. Wie viele Gäste halten sich gleichzeitig draußen auf?

Je näher Wohnbebauung liegt und je länger der Abendbetrieb dauert, desto wichtiger wird dieses Thema.

11. Welche Behörde ist eigentlich mein erster Ansprechpartner?

Gastronomen müssen sich nicht selbst durch sämtliche Vorschriften arbeiten.

Für eine erste Einordnung würde ich empfehlen, das geplante Vorhaben frühzeitig und möglichst konkret bei der eigenen Kommune anzusprechen.

Je nach Projekt können unterschiedliche Stellen beteiligt sein, beispielsweise:

  1. Ordnungs- oder Gewerbeamt
    für gaststättenrechtliche, gewerbliche oder veranstaltungsbezogene Fragestellungen.
  2. Bauaufsichtsamt
    für baurechtliche Fragen rund um Zelt, bauliche Nutzung und Fliegende Bauten.
  3. Straßen- beziehungsweise zuständige Sondernutzungsbehörde
    wenn öffentliche Flächen betroffen sind.

Gegebenenfalls können weitere Stellen hinzukommen.

Der Vorteil einer frühen Anfrage: Die Kommune kann mitteilen, welche Verfahren und Unterlagen für den konkreten Standort tatsächlich erforderlich sind.

12. Mit diesen Informationen sollten Sie ins erste Behördengespräch gehen

Statt beim Ordnungsamt nur zu fragen: „Darf ich ein Zelt auf meine Terrasse stellen?“

sollten Sie das Vorhaben möglichst konkret beschreiben.

Diese Checkliste soll für eine erste Abstimmung dienen:

Information Ihre Angaben
Adresse / Standort _____________________________________________________________
Eigene oder öffentliche Fläche? _____________________________________________________________
Bisherige Nutzung der Fläche _____________________________________________________________
Geplante Nutzung Wintergastronomie / Event / Eisstockschießen
Größe der vorgesehenen Fläche ___________________________________________________________m²
Geplante Zeltgröße ___________________________________________________________m²
Voraussichtliche Gästezahl _____________________________________________________________
Geplanter Nutzungszeitraum _____________________________________________________________
Öffnungs-/Betriebszeiten _____________________________________________________________
Heizung vorgesehen? Ja / Nein
Musik / Beschallung vorgesehen? Ja / Nein
Eisstockbahn / Aktivitätsfläche? Ja / Nein
Veranstaltungen / Firmenfeiern geplant? Ja / Nein

Mit diesen Angaben lässt sich wesentlich konkreter klären, welche Genehmigungen und Unterlagen tatsächlich erforderlich sind.

Unternehmen gezielt ansprechen

Gerade bei Firmenveranstaltungen sollte außerdem über aktive Ansprache nachgedacht werden.

Statt darauf zu warten, dass Unternehmen das Angebot zufällig entdecken, kann der Betrieb relevante Firmen im eigenen Einzugsgebiet gezielt auf ein konkretes Weihnachts- oder Winterpaket aufmerksam machen.

Entscheidend ist wiederum das Angebot: „Wir haben eine Eisstockbahn“ ist eine Information.

„Eisstock-Cup inklusive Glühweinempfang und anschließendem Wintermenü für Ihre Weihnachtsfeier“ ist ein buchbares Konzept.

8. Warum das Erlebnis über den wirtschaftlichen Erfolg mitentscheiden kann

Eine Eisstockbahn ist zunächst eine Aktivität. Das Produkt, an das sich Gäste erinnern, ist jedoch der gesamte Abend.

Deshalb bildet „Vermarktung & Erlebnis“ im Potenzial-Check bewusst einen gemeinsamen Bewertungsbereich.

Aus einer Bahn eine Winterlocation machen

Beleuchtung, gastronomisches Angebot und weitere Ausstattung können den Charakter des Angebots beeinflussen.

Eine Gruppe, die zwischen Parkplatz und Restaurant eine Bahn nutzt, erlebt etwas anderes als eine Gruppe, die in einer bewusst gestalteten Winterlocation empfangen wird, gemeinsam spielt und anschließend in passendem Ambiente isst.

Je nach Konzept können Eisstockbahn, Zelt, Beleuchtung und weitere Event- und Gastroausstattung miteinander kombiniert werden. Genau diese Kombination ist auch im bestehenden Check als Planungsoption vorgesehen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie soll sich der Abend für den Gast anfühlen?

Das Winterevent kann zum ersten Kontakt mit dem Restaurant werden

Hier schließt sich der Kreis zum übergeordneten Leitartikel.

Bei einer Firmenveranstaltung entscheidet möglicherweise eine einzige Person über die Location – aber 20, 30 oder 50 Teilnehmer erleben den Betrieb.

Für einen Teil davon kann es der erste Kontakt mit dem Restaurant sein.

Überzeugt das Gesamterlebnis, kann daraus eine weiterführende Customer Journey entstehen:

Eisstock-Event → gastronomisches Erlebnis → Erinnerung an den Betrieb → privater Restaurantbesuch → Empfehlung

Dieser Effekt lässt sich nicht seriös vorab in Euro beziffern. Strategisch ist er trotzdem interessant und entspricht derselben Logik, die der Leitartikel für Winterveranstaltungen insgesamt beschreibt.

9. Welche Rolle spielt die Eisstockbahn im gesamten Winterkonzept?

Nicht jeder Gastronomiebetrieb muss dieselbe Strategie verfolgen.

Für den einen Betrieb kann die Eisstockbahn eine eigenständige Winterattraktion sein. Bei einem anderen ergänzt sie die vorhandene Gastronomie. Und bei einem dritten ist sie Bestandteil eines größeren Veranstaltungskonzepts mit Winterterrasse, Gruppenangeboten und Firmenveranstaltungen.

Deshalb sollte die Eisstockbahn nicht isoliert geplant werden.

Eine sinnvolle Reihenfolge lautet:

Zielgruppe → Anlass → Angebot → Fläche → Ausstattung → Betriebsablauf → Preis → Vermarktung

Erst danach stellt sich die konkrete Produktfrage.

Welche Eisstocklösungen grundsätzlich möglich sind und wie sich Eisstockbahn, Gastronomie und weitere Winterausstattung kombinieren lassen, zeigen wir auf unserer Themenseite Eisstockbahn für Gastronomie & Winterevents.

10. Ist eine Eisstockbahn das richtige Winterangebot für Ihren Betrieb?

Nach all diesen Überlegungen bleibt die entscheidende Frage: Wie gut passen die Voraussetzungen in Ihrem eigenen Betrieb zusammen?

Genau dafür haben wir den Eisstockbahn-Potenzial-Check entwickelt.

Er betrachtet vier Bereiche:

  1. Zielgruppen & Nachfrage
    Gibt es Gruppen und Anlässe, für die das Angebot interessant sein könnte?
  2. Angebot & Umsatzpotenzial
    Lassen sich Bahn, Speisen und Getränke zu einem buchbaren Angebot verbinden?
  3. Fläche & Betrieb
    Passt die Lösung räumlich und organisatorisch zu Ihrem Gastronomiebetrieb?
  4. Vermarktung & Erlebnis
    Können Sie das Angebot sichtbar machen und daraus einen besonderen Winterabend entwickeln?

Mit zwölf Fragen erhalten Sie eine erste strukturierte Selbsteinschätzung und sehen gleichzeitig, in welchen Bereichen bereits gute Voraussetzungen bestehen und wo noch Klärungsbedarf besteht.

Was könnte eine Eisstockbahn für Ihren Betrieb erwirtschaften?

Wenn Zielgruppe, Konzept und Fläche grundsätzlich passen, folgt der nächste Schritt: die wirtschaftliche Betrachtung.

Mit dem meventa Eisstockbahn-Potenzial-Rechner können Sie mit Ihren eigenen Annahmen prüfen, welches Umsatzpotenzial aus Bahnvermietung und zusätzlichem Gastro-Umsatz entstehen könnte.

Anschließend können die Kosten der geplanten Lösung gegenübergestellt und betrachtet werden, wie viele Buchungsstunden rechnerisch erforderlich wären, um diese Kosten auf Umsatzbasis zu decken – genau diese Logik ist bereits für die Checkliste vorgesehen.

Fazit: Erfolgreich wird nicht die Eisstockbahn – sondern das Angebot darum herum

Ob eine Eisstockbahn für einen Gastronomiebetrieb interessant ist, entscheidet sich nicht allein anhand der verfügbaren Fläche.

Das größere Potenzial entsteht dort, wo mehrere Faktoren zusammenspielen:

Eine passende Zielgruppe trifft auf einen attraktiven Anlass. Aus der Aktivität entsteht ein konkretes Angebot. Eisstockschießen wird mit Speisen und Getränken verbunden. Die Abläufe funktionieren im Betrieb. Und das Wintererlebnis wird aktiv vermarktet.

Dann ist die Eisstockbahn nicht einfach zusätzliche Ausstattung auf einer ansonsten wenig genutzten Fläche.

Sie kann zu einem eigenen buchbaren Winterprodukt werden und damit einen neuen Anlass schaffen, aus dem Gruppenbuchungen, Veranstaltungen, gastronomischer Zusatzumsatz und neue Kontakte zum Restaurant entstehen können.

Die Ausgangsfrage sollte deshalb nicht lauten:

„Passt eine Eisstockbahn auf meine Fläche?“

Sondern:

„Welches Winterangebot kann ich aus meiner Fläche, meiner Gastronomie und einer Eisstockbahn entwickeln?“

Jetzt Eisstockbahn für Ihren Betrieb prüfen

Sie haben bereits eine Fläche oder eine erste Idee für Ihr Winterangebot?

meventa kann Eisstockbahn, Zelt, Beleuchtung sowie weitere Event- und Gastroausstattung zu einer individuellen Lösung kombinieren. Diese Kombination ist auch in der bestehenden Eisstockbahn-Checkliste als Bestandteil des meventa-Angebots vorgesehen.

Oder sprechen Sie direkt mit uns

Stefan Holzhausen
Vertrieb / Außendienst Zelte & Eventzubehör
Tel. direkt: +49 2173 26461-41
Mobil: +49 157 34215638
E-Mail: holzhausen@meventa.de

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Gutshof-Gastronomie für Winterevents – Zusätzliche Eventfläche flexibel schaffen

Italienisches Restaurant im Bergischen – Mehr Plätze für das Wintergeschäft

Eisstockbahn-Eröffnung bei Gallodini – WDR Lokalzeit Köln live in Opladen!